Wenn Sie feststellen, dass sich in Ihrem CRM-Account Dubletten befinden, also die gleiche Person oder Firma mehrfach gespeichert ist, können Sie diese zu einem Datensatz zusammenfassen. Dabei werden alle verknüpften Daten (Adresse, Telefonnummern, Notizen, E-Mails, Aufgaben, Angebote, Projekte, Tags und mehr) zusammengeführt. Durch das Zusammenfassen gehen weder Notizen noch Kontaktdaten noch Tags verloren, egal bei welchem der beiden Datensätze diese Informationen erfasst waren. Lediglich doppelte Daten (z.B. eine identische Telefonnummer in beiden Dubletten) werden zusammengefasst.
Um Dubletten einzelner Datensätze zu finden und zusammenzufassen, gibt es zwei unterschiedliche Wege.
Zusammenfassen von Dubletten per Häkchen
Auf der Übersichtsseite von Personen, Firmen, Angeboten oder Projekten können Sie Dubletten zusammenfassen, indem Sie ein Häkchen vor die jeweiligen Einträge setzen und dann oberhalb der Liste auf Aktionen klicken. Dort wählen Sie den Punkt Dubletten zusammenführen.
Anschließend werden Sie auf die Seite des nun zusammengeführten Datensatzes weitergeleitet, wo Sie die Stammdaten nun überprüfen können. Selbst leichte Abweichungen in Stammdaten, z.B. der Adresse können zur Entstehung von zwei Adressen führen. Es ist daher ratsam, die Felder des neuen Datensatzes dahingehend durchzuschauen.
Dubletten suchen und zusammenfassen auf der Personen- oder Firmenseite
Klicken Sie auf der Detailseite einer Person oder Firma, auf Person/Firma bearbeiten und wählen Sie in der rechten Spalte die Funktion Jetzt nach Dubletten zu dieser Person/Firma suchen.
Auf der nächsten Seite werden Ihnen dann weitere Personen/Firmen angezeigt, die Dubletten sein könnten.
Setzen Sie nun ein Häkchen vor den oder die angebotenen Einträge Ihrer Wahl und klicken Sie anschließend auf Ausgewählte Dubletten zusammenfassen.
Automatische Dublettensuche
Wenn Sie viele Dubletten automatisch von unserem System erkennen und zusammenführen lassen wollen, finden Sie hier die entsprechende Anleitung.
Gut zu wissen…
Sie benötigen zum Zusammenführen von Firmendubletten mindestens erweiterte Rechte.